Dienstleistungen

Wir üben den Anwaltsdienst insbesondere im Bereich des Zivilrechts, das umfangreich und weitverzweigt ist, aus. Es regelt zahlreiche Beziehungen zwischen Privatpersonen. Unsere Dienste bieten wir den Parteien am Häufigsten auf den folgenden Gebieten an:

IMMOBILIENRECHT, WOHNUNGSEIGENTUMSRECHT

Wir bieten den Parteien den ganzheitlichen und fachlichen Zugang zur Regelung des Status der Immobilie an. Das bedeutet, dass wir für die Parteien die gesamte rechtliche Übersicht der Immobilie ausarbeiten und sie dabei beraten, wie die verschiedenen Komplikationen mit den Immobilien zu lösen sind.

Wir sind spezialisiert auf Wohnungseigentumsrecht – sowohl in Bezug auf Eigentum als auch in Bezug auf die Wohnungsverwaltung.

Für die Kunden errichten wir Urkunden in Verbindung mit dem Erwerb und der Benutzung der Immobilien (z. B. Verträge über den Erwerb der Immobilie, Dienstbarkeitsverträge, Baurechtsverträge, Mietverträge, Verträge über die Zusammenlegung von Miteigentum, Akte über die Gründung des Miteigentums und Immobilien, u. ä.).

In Konflikten hinsichtlich der Immobilien vertreten wir die Parteien bei den Gerichten (z. B. im Fall des Schutzes des Eigentumsrechts, Grenz- und anderen Nachbarschaftskonflikten, Erbschaftskonflikten oder der Teilung des gemeinsamen Vermögens von Ehegatten, Konflikten hinsichtlich der Mietwohnverhältnisse, Konflikten zwischen Miteigentümern, Streitigkeiten in der Wohnungsverwaltung, und ähnlichem).

VERTRAGSRECHT

Der Erfolg, die Festigkeit und Sicherheit der Beziehungen, sowohl zwischen natürlichen Personen, als auch zwischen juristischen Personen, gründen auf geregelten vertraglichen Verhältnissen. Wir beraten die Parteien bei der Errichtung verschiedener einfacher Verträge, wie auch bei der Errichtung komplexes Verträge (z. B. bei Investitionen), wo viel Zusammenarbeit auch mit anderen Akteuren nötig ist. In der Zeit der Durchführung des Vertrags bieten wir der Partei Rechtshilfe und Unterstützung. Ist die Geltendmachung des Rechtschutzes, der aus den Verträgen hervorgeht, vor Gericht nötig, leiten wir für die Partei das Gerichtsverfahren ein (wir reichen den Vollstreckungsantrag oder die Klage ein). Wir bieten die Rechtshilfe auch Parteien an, die sich vor dem Gericht als beklagte Parteien wiederfinden.

SCHADENERSATZRECHT

Im Bereich des Schadenersatzrechts entstehen neben den bisher bekannten (z. B. Haftung der Verursacher von Verkehrsunfällen, Haftung des Arbeitsgebers für Arbeitsverletzungen) zahlreiche neue Bereiche der Schadenersatzhaftung. Das sind zum Beispiel die Produkthaftung der Hersteller, die ärztliche Haftung, die Haftung für Eingriffe in die Umwelt, die Haftung der Direktoren und Mitglieder der Aufsichtsorgane, die Haftung wegen der Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte, die Haftung im Sport…). Wir helfen den Parteien, ihre Interessen zu schützen, sowohl, wenn sie selbst die geschädigten sind, als auch, wenn sie für einen Schaden und eine Schadenersatzzahlung haften. Wir bemühen uns, dass sich die Parteien über den Schadenersatz einigen und einen Vergleich schließen. Manchmal ist eine einvernehmliche Lösung nicht möglich und es ist nötig, dass das Gericht über die Sache entscheidet. In solchen Fällen vertreten wir die Partei in den Verfahren vor den Gerichten und bieten ihr die entsprechende fachliche Hilfe und Unterstützung.

Wir bieten unseren Mandanten auch Unterstützung bei Verfahrensschwierigkeiten, wenn sie von verschiedenen Behörden abgelehnt werden und die Wahrung ihrer Rechte benötigen. Das fällt alles unter

VERWALTUNGSRECHT

Im Bereich des Verwaltungsrechts erbringen wir Rechtsdienstleistungen, insbesondere in Gerichtsverfahren vor dem Verwaltungsgericht der Republik Slowenien. Wenn die Verwaltungsbehörde die Berufung in zweiter Instanz ablehnt, kann die Partei das Gericht anrufen – mit einer Klage. In diesen Streitigkeiten vertreten wir die Parteien (am häufigsten in Steuerverfahren).