Arbeitsweise

PERSÖNLICHER ZUGANG

Die kleine Größe der Anwaltskanzlei ermöglicht den persönlichen Zugang. Jede Partei wird von der Anwältin empfangen und sie spricht mit ihr. Hinsichtlich der Umstände des Falles und der rechtlichen Möglichkeiten vereinbaren die Partei und die Anwältin die Art der Lösung des konkreten Falles. Im Fall des Konflikts vor Gericht vertritt die Anwältin die Partei beim Gerichtstermin persönlich.

FLEKSIBILITÄT

Die moderne Technologie, die Mobilität und die kleine Größe der Kanzlei ermöglichen, dass sich die Anwältin den Bedürfnissen der Parteien anpasst. Auf Wunsch der Partei können bestimmte Dienste, z. B. Meetings, Beratungen, Konferenzen, Einsichtnahmen in Dokumente u. ä. auch bei der Partei stattfinden, an ihrem Sitz oder anderswo (auch im Ausland). Die Korrespondenz kann per E-Mail verlaufen. Wird es besonders vereinbart, ist die Anwältin auch außerhalb der Arbeitszeit erreichbar.

TEAMARBEIT

Das Recht wird immer mehr zu einer interdisziplinären Wissenschaft. Für die erfolgreiche Vertretung der Parteien benötigt man häufig die Zusammenarbeit von Experten im Bereich anderer Fachrichtungen oder anderer Rechtsgebiete. Die Anwältin arbeitet als Spezialistin für Zivilrecht mit verschiedenen Experten, sowohl im Rechts-, als auch in anderen Fachbereichen, zusammen und hat Erfahrung mit der Arbeit in verschiedenen Gruppen. Im Auftrag der Partei kann sie sich in eine bereits bestehende Gruppe einbinden, in Zusammenarbeit mit der Partei kann hinsichtlich des konkreten Falls und der Bedürfnisse der Parteien aber auch ein Projektteam gebildet werden.

BEZAHLUNG

Die Anwältin hat einen Anspruch auf die Bezahlung nach dem einschlägigen Anwaltstarif (bekannt gemacht in UL (Gesetzblatt) RS Nr. 2/2015), sie kann mit der Partei aber auch eine schriftliche Vereinbarung hinsichtlich der Bezahlung der Anwaltsdienstleistungen schließen. Im Fall der Schließung einer Vereinbarung ist der Preis von den konkreten Umständen des Falles abhängig.