Kündigung des Mietvertrages jetz per Brief möglich
ARTIKEL, Oktober 2021
Das neue Wohnungsgesetz, das am 19. Juni 2021 in Kraft getreten ist, brachte auch eine Änderung bezüglich der Kündigung von Mietverträgen. Jetzt ist es nicht mehr notwendig eine Klage erheben, ein Brief an den Mieter reicht aus
Mehr dazu im Artikel in der Zeitung Finance https://www.finance.si/8981218/Odpoved-pogodbe-o-najemu-po-novem-mozna-samo-z-dopisom
Eigentumsübertragung an gemeinsamen Teilen
ARTIKEL, Juni 2021
Alle Eigentümer von Eigentumswohnungen müssen am Verkauf des allgemeinen gemeinsamen Gebäudeteils beteiligt sein, der sich im Eigentumswohnungseigentum befindet. In der Praxis führt dies zu Problemen. Der Artikel stellt mögliche Lösungen vor, um die Interessen der Wohnungseigentümer zu wahren und einen solchen Deal in die Praxis umzusetzen. Darüber in einem Artikel, der in der Zeitschrift Pravna praksa, Nr. 21.-22. 2021, S. 17-19, auch erhältlich über www.pravnapraksa si oder www.iusinfo.si (kostenpflichtiger Zugang)
VOLLSTRECKUNG BEI IMMOBILIEN BEI GERINGFÜGIGEN SCHULDEN
ARTIKEL, September 2018
Die Gläubiger, auch wenn es sich um geringfügige Schulden handelt, reichen auch Vollstreckungsanträge auf Immobilien ein, obwohl sie die Heime der Schuldner sind. Andere zuständige Institutionen werden angespornt, sich auf die Seite der Schuldner zu stellen und ihnen zu helfen. Die Zwangslagen der Schuldner können wirklich schlimm und unvorstellbar sein, aber die Lösung dieser darf nicht auf die Schultern der Gläubiger übertragen werden. Mehr darüber in der Zeitschrift Finance vom 29.8.2018. https://drazbe.finance.si/8937922/Izvrsba-na-nepremicnine-pri-malem-dolgu
BLOCKCHAIN UND IMMOBILIEN
ARTIKEL, September 2018
Die Blockchain-Technologie beziehungsweise die Blockverkettungen ist eine der bedeutendsten Innovation im Bereich der Informations-Kommunikations-Wissenschaft und wird sicherlich in zahlreiche Bereiche unseres Lebens vordringen. In diesem Beitrag befinden sich nur einige Gedanken darüber, welchen Einfluss sie im Bereich der Immobilien, auch in Slowenien, haben wird (haben könnte). Mehr darüber in Pravna praksa Nr. 19, Februar 2018, S. 8-9, zugänglich auch über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
Ungesetzliche Arbeit des Verwalters
ARTIKEL, Mai 2018
Die Wohnungseigentümerin interessiert, ob der Verwalter den Wohnungseigentümern die Leitung des Rücklagenfonds berechnen kann, obwohl er nie eine Preisliste für die Berechnung der Leitung des Rücklagenfonds vorgelegt hat. Mehr darüber in der Zeitschrift Pravna praksa Nr. 22, März 2018, S. 24, zugänglich auch über http://www.pravnapraksa.si oder http://www.iusinfo.si
Identifikationsnummer der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
ARTIKEL, Februar 2018
Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in Slowenien besitzt keine eigene Identifikationsnummer – weder die Einheitliche Bürgermatrikelnummer, noch eine Matrikelnummer und noch eine Steuernummer. Hinsichtlich dessen, dass die Ausübung der Rechtssubjektivität und der Prozessfähigkeit in der Praxis auch an eine bestimmte ID-Nummer gebunden ist, sollte darüber nachgedacht werden.
Mehr darüber in Pravna praksa Nr. 5, Februar 2018, S. 12, zugänglich auch über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
Beachten Sie die richtige Nutzung der Mittel des Rücklagenfonds der Wohnungseigentümer
ARTIKEL, Februar 2017
In letzter Zeit wird in der Öffentlichkeit die unberechtigte Nutzung der Mittel des Rücklagenfonds seitens der Hausverwalter erwähnt. Es ist aber auch auf die falsche Nutzung dieser Mittel hinzuweisen. Insbesondere, wenn die Mittel des Rücklagenfonds zur Deckung der Investitionskosten genutzt werden. Mehr darüber in der Zeitschrift Finance, 16.2.2017, zugänglich über das Internet https://www.finance.si/8854131 (entgeltlicher Zugang)
Einmalige Bezahlung der Erneuerung der Fassade seitens des Wohnungseigentümers
ARTIKEL, Februar 2017
In einem Mehrfamilienhaus möchten die Wohnungseigentümer die Sanierung der Fassade in Angriff nehmen. Alle Wohnungseigentümer stimmen mit der Aufnahme eines Kredits mit der Verpfändung der Mittel des Rücklagenfonds überein, außer einem Wohnungseigentümer, der die Investition in einem einmaligen Barbetrag bezahlen möchte. In diesem Fall würden die Monatsbasisbeiträge gemäß der Ordnung über die Kriterien für die Festsetzung des Beitrags der Wohnungseigentümer in den Rücklagenfonds weiterhin eingezahlt werden. Pravna praksa, Jahrgang 2017, Nummer 2, 19.1.2017 – auch zugänglich über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
DER KAUF BEI EINER ÖFFENTLICHEN VERSTEIGERUNG IST FÜR DEN HYPOTHEKARISCHEN GLÄUBIGER NICHT IMMER EIN GÜNSTIGER EINKAUF
ARTIKEL, November 2016
Der Gläubiger, der seine Forderung mit einer Hypothek gesichert hat, kann prinzipiell aus dem Kaufpreis, der mit dem Verkauf der verpfändeten Liegenschaft erworben wird, ausbezahlt werden. Das Gesetz legt fest, dass der Gläubiger die Liegenschaft selbst kaufen kann. Dabei ist Vorsicht geboten, da das Gesetz festlegt, dass trotzdem, dass der hypothekarische Gläubiger als erster Gläubiger eingetragen ist, zuerst die vorrangigen Forderungen abgezahlt werden. Mehr darüber im Artikel in der Zeitschrift Finance, 11. November 2016, Seite 12. Zugänglich auch über das Internet unter http://www.finance.si/8851120/Nakup-na-javni-drazbi-za-hipotekarnega-upnika-ni-vedno-ugoden-nakup (entgeltlicher Zugang)
INVESTITIONEN UND VERBRAUCH DER MITTEL DES RÜCKLAGENFONDS
ARTIKEL, Juni 2016
Bei der Durchführung einer Investition darf der Verwalter die gesammelten Mittel des Rücklagenfonds nicht zwischen allen Wohnungseigentümern "aufteilen", auch diejenigen, die nicht in den Rücklagenfonds eingezahlt haben (und damit ihren Anteil der Verpflichtungen abgedeckt haben). Obwohl der Rücklagenfonds Eigentum zur gesamten Hand der Wohnungseigentümer ist, sind die Anteile im Innenverhältnis festgelegt. Mehr darüber in Pravna praksa, Jahrgang 2016, Nr. 25-26, Seite 19, zugänglich auch über www.pravna praksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
ABSCHREIBUNG VON FORDERUNGEN IN DEN RÜCKLAGENFONDS
ARTIKEL, Juni 2016
Darf der Verwalter, der es nicht geschafft hat, vom Wohnungseigentümer die Einzahlungen in den Rücklagenfonds einzuholen, diese Forderung abschreiben? Wann und unter welchen Bedingungen können Sie nachlesen in Pravna praksa, Jahrgang 2016, Nr. 19, S. 21, zugänglich auch über das Internet unter www.pravna praksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
EINHOLUNG VON NICHTZAHLUNGEN IN DEN RÜCKLAGENFONDS IM FALL DER PRIVATINSOLVENZ
ARTIKEL, Mai 2016
Gegen den Wohnungseigentümer wurde das Konkursverfahren eingeleitet. Der Verwalter hat eine Forderung, die nicht abgezahlt wurde, angemeldet? Mehr darüber in Pravna praksa Nr. 18, April 2016, S. 19, zugänglich auch über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
VERPFLICHTUNG DES NEUEN EIGENTÜMERS FÜR SCHULDEN DES VORIGEN EIGENTÜMERS
ARTIKEL, März 2016
Ist der neue Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrparteienwohnhaus, der die Wohnung vom vorigen Eigentümer gekauft hat, verpflichtet, die Kosten in Verbindung mit der Wohnung, die sein Vorgänger nicht beglichen hat, zu begleichen? Mehr darüber in Pravna praksa Nr. 12-13, S. 25, März 2016, zugänglich auch über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang)
Leere Wohnung und Kosten
ARTIKEL, Dezember 2015
Auch wenn die Wohnung leer steht und der aktuelle Eigentümer unbekannt ist, entstehen in Verbindung damit Kosten, die der Hausverwalter abrechnen und auch einholen muss. Mehr darüber in Pravna praksa Nr. 45-46, S. 27, November 2015, auch zugänglich über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (entgeltlicher Zugang).
Vermietung gemeinsamer Teile
ARTIKEL, Oktober 2015
Bei der Vermietung gemeinsamer Teile, insbesondere, wenn es sich um ein Geschäftsobjekt handelt, gibt es in der Praxis einige Schwierigkeiten. Mehr darüber, wie diese zu überwinden sind, in Pravna praksa Nr. 29-30, S. 27, Oktober 2015, zugänglich auch über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (kostenpflichtiger Zugang).
Eintragung des Gebäudemiteigentums im Fall der Beendigung des Investors
ARTIKEL, Juli 2015
In der Praxis gibt es Probleme, wenn bei Mehrfamilienhäusern oder Geschäftsgebäuden ein Investor, der nicht mehr besteht, als Miteigentümer eingetragen ist. Wie errichtet man in diesem Fall das Miteigentum am Gebäude?
Mehr in Pravna praksa Nr. 28, S. 18, Juli 2015, auch zugänglich über www.pravnapraksa.si oder www.iusinfo.si (kostenpflichtiger Zugang).
Die Gebäude-Miteigentümergemeinschaft als Verfahrenspartei
ARTIKEL, Januar 2015
Die einschlägige Gesetzgebung erkennt den Gebäudemiteigentümern keinen Sonderstatus zu. Wegen des Schutzes der Interessen und der (Mit-) Eigentumsrechte der Gebäudemiteigentümer ist zuzulassen, dass diese Gemeinschaft auch an Verfahren vor den Gerichten beteiligt werden kann – damit sie klagen und angeklagt werden kann. Bis zur systematischen Lösung dieser Frage kann ihre Beteiligung im Rahmen der einzelnen Zivilprozesse mit dem Institut der erteilten Prozessfähigkeit nach den Bestimmungen des Artikels 76/3 ZPP (slowenische ZPO) zugelassen werden.
Mehr darüber im Artikel »Je skupnost etažnih lastnikov lahko stranka v postopku?« Pravosodni bilten, 2015, Jahrg. 36, [Nr.] 2, S. 11-23.